Freitag, 10.2.2023
Ordnungsamt darf Pausenräume von Prostituierten betreten

Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen zur Überwachung der gewerberechtlichen Vorschriften auch die Pausenräume in einem Bordell betreten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt. Weder das Prostituiertenschutzgesetz noch die Gewerbeordnung unterscheide zwischen einem konzessionierten und einem nicht konzessionierten Bereich, so das Gericht.

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