Der Reformstaatsvertrag soll die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks modernisieren, aber auch einschränken, unter anderem auf ihren Online-Portalen. Das wird den alten Streit um "presseähnliche" Angebote nicht beenden, dürfte der Medienlandschaft aber guttun, meint Jan Heinrich Schmitt-Mücke.
Mehr lesenDie Ausgestaltung des SWR-App-Angebots "Newszone" ist dem Landgericht Stuttgart zufolge in einem konkreten Fall zu textlastig und damit presseähnlich gewesen. Sie habe damit den Vorgaben des Medienstaatsvertrags der Bundesländer widersprochen. Das Gericht erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender, gegen den 16 Verlage geklagt hatten.
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