Montag, 24.7.2023
Polizeihundeführer haftet persönlich für Biss seines Hundes

Hunde sind immer so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Das gilt auch für Polizeihunde. Verletzt ein Polizeihundeführer diese Pflicht in grob fahrlässiger Art und Weise, so muss er persönlich für die Folgen einstehen, wie ein vom Landgericht Lübeck entschiedener Fall zeigt.

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