Zwei Juraprofessoren streiten sich über die Rezension eines Lehrbuchs. Das KG befand nun, dass der Plagiatsvorwurf vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Mehr lesenEine Universität darf einer Professorin – ohne vorherige Abmahnung – kündigen, wenn diese sich mit einer Publikation bei der Hochschule beworben hatte, die nicht den Grundsätzen der wissenschaftlichen Redlichkeit entsprach. So das ArbG Bonn.
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