Widerruft ein Verbraucher einen verbundenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs, stellt sich die Frage nach den Folgen des Widerrufs. Der EuGH hat dazu auf Vorlage des LG Ravensburg unter anderem Fragen zur Berechnung des Wertersatzes und zum Zinsanspruch beantwortet.
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