Die Fluggesellschaft Ryanair beschäftigt aus ihrer Sicht über eine Vermittlungsfirma selbstständige Piloten. Doch das LSG Berlin-Brandenburg sieht das anders: Die Vertragsgestaltung lasse nur den Schluss auf eine abhängige Beschäftigung zu.
Mehr lesenDie in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Tochter Malta Air müssen bislang ohne Kurzarbeitergeld auskommen. Hintergrund des Rechtsstreits sind Zweifel der Bundesagentur für Arbeit daran, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) forderten nun gemeinsam die Arbeitsagentur Köln sowie die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter mit Kollegen anderer Fluggesellschaften gleichzustellen.
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