Der Sohn hatte Millionen aus dem Erbe der Bierbrauer-Dynastie verlangt. Doch dass er leer ausging, ist laut Gericht rechtens. Daran ändert auch eine fragwürdige Unterschrift nach einer Partynacht nichts.
Mehr lesenDer BGH hat die Haftung eines Notars bestätigt, der einen Pflichtteilsverzicht beurkundet hatte, den anstelle des Erblassers persönlich ein vollmachtloser Vertreter schloss. Eine ergänzende Auslegung des unwirksamen Vertrags als Erbschaftsvertrag im Sinn des § 311b Abs. 5 BGB verneinte er im konkreten Fall.
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