Als ein Autofahrer mit fast zwei Promille das Parkhaus verlassen wollte, sperrte eine Mitarbeiterin die Schranke. Vor Gericht argumentierte er, dass das keine Trunkenheit "im Verkehr" gewesen sein könne, da man ihn auf Privatgelände eingesperrt habe. Das BayObLG folgte dieser Spitzfindigkeit nicht.
Mehr lesenBetriebsvermögen wird bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich privilegiert. Das gilt laut BFH allerdings nicht für ein Parkhaus, das zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen gehöre. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sieht der BFH darin nicht.
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