Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. Der BGH entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf.
Mehr lesenDas Halten vor "amtlich gekennzeichneten" Feuerwehrzufahrten ist verboten. Laut BVerwG genügt, dass die Beschilderung amtlich, etwa als baurechtliche Auflage, veranlasst wurde. Aufstellen könne sie auch ein Privater. Ihr amtlicher Charakter müsse auch nicht, etwa durch ein Siegel, erkennbar sein.
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