Donnerstag, 15.6.2023
Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig

Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Hamburg gab am Donnerstag der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Die EOS Investment dürfe die Kosten für das Inkasso durch das beauftragte Schwesterunternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH von den Verbraucher/innen nicht verlangen. Denn es handele sich lediglich um eine fiktive Schadensposition. Das OLG hat die Revision zugelassen.

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