Das BVerfG stärkt in seinem Beschluss zu digitalen Eingriffsbefugnissen in der StPO die Grundrechte und beschränkt die Überwachung im digitalen Raum, doch zentrale Fragen bleiben weiter offen, analysiert Sven Großmann. Noch bedauerlicher sei aber das geringe öffentliche Interesse an den Regelungen.
Mehr lesenDie Ermittlungsbehörden dürfen seit dem Jahr 2017 Handys und Computer von Verdächtigen mithilfe von Späh-Software auswerten. Das BVerfG hat keine grundsätzlichen Bedenken, zieht aber etwas engere Grenzen für die Nutzung als der Gesetzgeber.
Mehr lesenNach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dem Inlandsnachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen. Die Online-Durchsuchung soll dem Verfassungsschutz aber weiterhin verwehrt bleiben.
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