Ein hessischer Importhändler muss aus Brasilien importierte Nachbauten von beliebten Oldtimern vernichten, weil sie die Markenrechte von Porsche verletzen. Ein bloßes Entfernen der Embleme der Marke reicht dem OLG Frankfurt a.M. nicht aus: Der Mann sei Wiederholungstäter.
Mehr lesenEin Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag zwar ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer laut BGH aber trotzdem.
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