Vorher war es noch eine Geldstrafe: Wird jemand in der Berufungsverhandlung in seiner und der Abwesenheit seines Verteidigers zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, liegt dem BVerfG zufolge eine Verletzung des fairen Verfahrens nahe – zumindest nach vorläufiger Beurteilung.
Mehr lesenDie alleinige Vertretung durch einen nicht mehr zugelassenen Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung stellt einen absoluten Revisionsgrund dar. In dieser und einer weiteren gemeinsam veröffentlichten Entscheidung hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Verteidigungsrechten beschäftigt. Im zweiten Fall hielt er fest, dass zulässiges Verteidigungsverhalten nicht gegen einen Angeklagten verwendet werden darf.
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