Dienstag, 29.3.2022
Landtag muss Mitglieder des Notausschusses selbst wählen

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Landtag durch die Verfassungsänderung zur Einrichtung des Notausschusses nicht gegen die Rechte einer fraktionslosen Abgeordneten verstoßen hat. Allerdings würde es dem Demokratieprinzip widersprechen, wenn die Mitglieder des Ausschusses allein von den Fraktionen benannt würden. Deshalb sei Artikel 22a der Landesverfassung so auszulegen, dass die Mitglieder durch den Landtag gewählt werden müssen.

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