Ein langjähriger Notar nahm es bei seinen – nach eigener Diktion – "Allerweltsgeschäften" mit der notariellen Gründlichkeit nicht immer so genau. Unter anderem beurkundete er Verträge, mit denen Verbraucher über den Tisch gezogen wurden. Das BayObLG hat ihn nun an seine Pflichten erinnert: es versetzte ihn.
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