Seit 2022 sind in der Regel die Notarkammern für die Aufbewahrung der Akten ausgeschiedener Notare zuständig. Für die Archivierung werden Gebühren von den Nachfolgern erhoben. Mehrere Notare wehrten sich erfolglos beim BGH dagegen.
Mehr lesenEin langjähriger Notar nahm es bei seinen – nach eigener Diktion – "Allerweltsgeschäften" mit der notariellen Gründlichkeit nicht immer so genau. Unter anderem beurkundete er Verträge, mit denen Verbraucher über den Tisch gezogen wurden. Das BayObLG hat ihn nun an seine Pflichten erinnert: es versetzte ihn.
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