Donnerstag, 31.7.2025
"Dieselsenat" des BGH ist ordnungsgemäß besetzt

Ihre Dieselklage war vor dem OLG erfolglos und der BGH ließ die Revision nicht zu. Die Kläger konterten mit einer Nichtigkeitsklage: Der entscheidende "Dieselsenat", ein Hilfssenat des BGH, sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen. Weiter half ihnen das nicht.

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