Eine nicht-binäre Person wehrte sich gegen eine männliche Anrede in Gerichtsschreiben. Das OLG Frankfurt lehnte ihren Antrag als unzulässig ab: Eine Anrede sei nur eine Höflichkeit und kein tauglicher Streitgegenstand auf diesem Rechtsweg.
Wenn bei einer Änderung des Geschlechtseintrags aus "Felix" nun "Luft Feli" werden soll, kann das ein Standesamt durchaus ins Stutzen bringen. Nicht nötig, sagte das AG Darmstadt und sprach sich für einen großzügigeren Umgang mit dem Namensrecht aus.
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns im Streit um die geschlechtliche Anrede als verfristet verworfen. Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten Unterlassungsanspruch, dass die Bahntochter beim Online-Ticket-Erwerb nicht zwingend die Angabe "Frau" oder "Herr" verlangen darf, da dies gegenüber Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität diskriminierend sei.
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