Freitag, 13.12.2024
Rentenversicherung haftet nicht für falsche Verdienstberechnung durch Berufsgenossenschaft

Viele Jahre erhielt ein Mann zu wenig Verletztenrente, weil die Berufsgenossenschaft sie aus einem Lehrlings- statt einem Gesellengehalt berechnete. Darunter litt später auch die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dem Mann ging viel Geld verloren, das ihm die Rentenversicherung auch überwiegend nicht nachzahlen muss.

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