Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Waller Flachteiche" des Landkreises Verden vom 13.11.2018 ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg mit Urteil vom 30.03.2022 bestätigt. Insbesondere sei auch der Randbereich des Gebiets, der nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen sei, schutzwürdig und -bedürftig. Er spiele nämlich eine besondere Rolle als Lebensraum für eine geschützte Amphibienart.
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