Dienstag, 11.3.2025
Gescheitertes Crowdfunding für Immobilien: Plattform haftet

Ein Kleinanleger investierte im Internet in Schwarmfinanzierungen für Immobilienprojekte – per Nachrangdarlehen, vermittelt durch eine Plattform. Das Geld versickerte. Dafür haftet das Portal laut LG Ravensburg, da es ihn nicht deutlich über das Risiko eines Totalausfalls belehrt habe.

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