Mittwoch, 17.1.2024
Einsicht in Nachlassakte durch Dritte: Rechtsweg und Berechtigung

Wird einem Dritten in einem abgeschlossenen Verfahren die Einsicht in die Nachlassakte verwehrt, führt sein Rechtsweg zu den Gerichten über einen Antrag nach § 23 EGGVG. Laut BGH kann es für eine KG von Interesse sein zu erfahren, wer anstelle des verstorbenen Kommanditisten in ihre Gesellschaft eingetreten ist.

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