Montag, 23.12.2024
Bestätigt: Lebenslang für Altenpfleger nach Mord an Heimbewohner

Als besonders mutig und kompetent wollte ein Altenpfleger erscheinen, am Wohl der Heimbewohner war er aber weniger interessiert. Jetzt muss er wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung lebenslang in Haft. Der BGH hat das Urteil des LG Bremen bestätigt.

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