Der nach einem tödlichen Autorennen am Berliner Ku'damm wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Raser ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an. Die Annahme, der Raser habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, verletze nicht das Bestimmtheitsgebot.
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