Das EuG hat die Klagen zweier moldauischer Politiker abgewiesen, die im Auftrag Russlands gewaltsame Proteste organisiert haben sollen, um die Demokratie und Stabilität ihres Landes zu untergraben.
Mehr lesenEin Mitgliedstaat verstößt dem EuGH zufolge gegen EU-Recht, wenn es nur einen Teil des Gebiets eines Drittstaats als sicheres Herkunftsland bestimmt. Im konkreten Fall hatten tschechische Behörden die Republik Moldau – mit Ausnahme von Transnistrien – als sicheren Herkunftsstaat eingestuft.
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