Ilan Mironovich Shor, der ehemalige Vorsitzende der moldauischen Shor-Partei, und Marina Tauber, seine frühere Stellvertreterin, sind mit Klagen gegen EU-Sanktionen vor dem EuG gescheitert (Urteile vom 18.12.2024 – T-489/23 und T-493/23). Sie hatten beantragt, die gegen sie verhängten Sanktionen für nichtig zu erklären und zudem immateriellen Schadensersatz gefordert.
2022 und 2023 hatte die Shor-Partei demnach in der moldauischen Hauptstadt gewaltsame Proteste und Versammlungen organisiert, für die sie eigens Demonstranten ausbildete und bezahlte. Damit, so das EuG, hätten die Organisatoren und Organisatorinnen für Störungen und Aufruhr sorgen wollen, um die Regierung einzuschüchtern. Die Proteste seien zudem "im Interesse und mit der Unterstützung Russlands organisiert" worden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die EU hatte Shor und Tauber aufgrund ihrer mutmaßlichen Beteiligung daran auf ihre Sanktionsliste gesetzt.
Das Gericht begründete die Abweisung der Klagen damit, dass die Maßnahmen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gerechtfertigt seien, um die Demokratie und Stabilität in Moldau zu fördern. Trotz der Auflösung der Shor-Partei seien Shor und Tauber weiterhin in der Lage, vergleichbare Aktionen zu organisieren, weshalb die Sanktionen aufrechterhalten bleiben.