Ein Handy-Verkäufer bietet Kunden an, zugleich einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter zu schließen. Die Verträge kommen nur zustande, wenn der Kunde bestimmte Servicebedingungen akzeptiert. Für Servicebedingungen, die allein den Mobilfunkvertrag betreffen, haftet der Handy-Verkäufer dann nicht.
Mehr lesen