Donnerstag, 22.12.2022
Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Freizeitgestaltung nicht absetzbar
Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, können nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies gilt laut Bundesfinanzhof selbst dann, wenn der Verein daneben noch andere Zwecke fördert. Im entschiedenen Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der ein Blasorchester für Erwachsene und eines für Jugendliche unterhält. Mehr lesen
Montag, 12.7.2021
Fitnessstudiobeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzuerstatten

Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während ihrer behördlich aufgrund der Corona-Pandemie angeordneten Schließung weiter eingezogen haben, müssen diese zurückerstatten. Dies hat das Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz bestätigt. Es schloss auch eine Anpassung des Vertrages dahingehend aus, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere.

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