Krankenkassen dürfen Hinweisgeber bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch grundsätzlich anonym halten. Einen Anspruch auf Offenlegung bejaht das LSG Niedersachsen-Bremen nur bei klaren Hinweisen auf eine bewusste Falschbeschuldigung.
Mehr lesenWer sich zu einem Newsletter anmeldet, nur um dann Auskunft über die Datenverarbeitung und schließlich Schadensersatz nach der DS-GVO zu verlangen, muss damit rechnen, dass sein Ansinnen als missbräuchlich eingestuft wird. Der EuGH erklärt, wann das der Fall sein kann.
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