Ein beschwipster Mieter gönnt sich Pommes als Mitternachtssnack - und stellt den Topf mit heißem Fett zurück auf die noch angeschaltete Herdplatte. Die Folge: Ein Wohnungsbrand, der die Wohnung unbewohnbar macht. Trotzdem kann der junge Mann laut LG Würzburg Miete mindern. Es liege ein Augenblicksversagen vor.
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