Montag, 5.8.2024
Merkantiler Minderwert: Nettopreis gilt

Bei der Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs ist von Nettoverkaufspreisen auszugehen. Wurde er abweichend davon ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist der Minderwert laut BGH um einen "Umsatzsteueranteil" nach unten zu korrigieren.

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