Freitag, 25.7.2025
Influencer lästert über "Kollegin": Wettbewerblich keine Handhabe

In einem YouTube-Video äußert sich ein Influencer abfällig über eine Streamerin. Diese klagt auf Unterlassung. Das OLG Frankfurt a.M. gibt ihr recht, soweit der Influencer unwahre Tatsachen über sie behauptet hat. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche sieht es nicht.

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