Kommt es nach der Bewilligung von PKH zu einem Mehrvergleich, ist laut BAG ein neuer PKH-Antrag erforderlich, um PKH für den Mehrvergleich zu erhalten. Der Antrag könne zwar konkludent gestellt werden, die bloße Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung dazu genüge aber nicht.
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