Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Städte Sangerhausen, Haldensleben und Merseburg gegen die Regelung über den Mehrbelastungsausgleich zurückgewiesen. Die Kommunen hatten geltend gemacht, dass die mit der Durchführung des Zensus 2022 verbundene finanzielle Belastung nicht angemessen ausgeglichen werde. Dem Gericht fehlte hierfür eine nachvollziehbare Begründung.
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