Ein Soldat führte seinen neuen Diensthund gemäß einer "Belehrung" für zwei Stunden täglich aus, obwohl laut Vorschrift nur eine Stunde als Dienstzeit galt. Weil die Bundeswehr diesen Widerspruch immer nur "intern geprüft", aber nie aufgelöst hatte, wertete das OVG Lüneburg das nun als Mehrarbeit.
Mehr lesenSaarländische Behörden müssen Mehrarbeit ihrer Beamten binnen eines Jahres in Freizeit ausgleichen. Danach wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um, so das BVerwG. Und zwar auch, wenn der Beamte schon verrentet ist und in dem Jahr gar nicht gearbeitet hatte, weil er krank war.
Mehr lesen