Kaputte Kaffeekanne in Ferienwohnung: Vermieterin haftet nicht für Verbrühungen
Wegen einer kaputten Kaffeekanne in einer Ferienwohnung erleidet das Kind der Feriengäste schwere Verbrennungen. Doch die Vermieterin haftet nicht: Es konnte nicht bewiesen werden, dass die Kanne schon bei Vertragsschluss defekt war.
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