Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Verlegung von zwei Mahnwachen gegen das Abbaggern Lützeraths im Eilverfahren als zulässig eingestuft. Für die Siedlung Lützerath gelte ein Aufenthalts- und Betretungsverbot. Außerdem sei RWE als Eigentümer der Flächen gegen das Abhalten von Demonstrationen auf seinem Privatgrundstück.
Mehr lesen