Freitag, 13.1.2023
Verlegung von Lützerath-Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Verlegung von zwei Mahnwachen gegen das Abbaggern Lützeraths im Eilverfahren als zulässig eingestuft. Für die Siedlung Lützerath gelte ein Aufenthalts- und Betretungsverbot. Außerdem sei RWE als Eigentümer der Flächen gegen das Abhalten von Demonstrationen auf seinem Privatgrundstück.

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