Mittwoch, 19.5.2021
Abfall vor Entsorgung ohne Hinweise nicht auf wertvolle Gegenstände zu sichten

Abfall muss vor der Entsorgung nicht gesichtet werden, wenn es keine Anhaltspunkte für persönliche oder wertvolle Gegenstände gibt, die nicht weggeworfen werden sollen. Darauf hat das Oberlandesgericht Koblenz hingewiesen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Lebensgefährtin des Sohnes der Klägerin mit deren gebrauchten Taschentüchern aus Versehen auch deren Zahnprothese in den Ofen geworfen. 

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