Bei Lieferdiensten arbeiten viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities, also Liefergebieten ohne Verwaltungsstruktur der Betreiber. Für solche Einheiten kann kein eigener Betriebsrat gewählt werden, so das BAG. Entscheidend sei organisatorische Selbstständigkeit.
Mehr lesenWurde kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet, so darf eine geplante Betriebsratswahl nicht stattfinden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und eine für den 19.10.2022 für das "Warehouse Schöneberg" geplante Betriebsratswahl untersagt. Damit war der Eilantrag der Betreiberin des "Warehouse Schöneberg", einem Unternehmen des Lieferdienstes "Gorillas", erfolgreich.
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