Das Verwaltungsgericht Hannover hat die permanente Datenerfassung bei Mitarbeitertätigkeiten der Amazon Logistik Winsen GmbH für zulässig erklärt und der Klage gegen die Untersagung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen stattgegeben. Die Vorgehensweise sei nicht zu beanstanden. Der Zweck der Kontrollen liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht.
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