Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland.
Mehr lesenWird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt gemäß § 1 AÜG ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht gestern entschieden. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG seien in diesem Fall nicht erfüllt.
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