Bei fertig verpackter Wurst muss die Gewichtsangabe auf der Verpackung auch der tatsächlichen Menge an Wurst entsprechen. Nicht verzehrbare Wursthüllen und -clips zählen nicht dazu, hat das BVerwG am Dienstag entschieden.
Mehr lesenDer Kreis Düren darf massive lebensmittelrechtliche Verstöße eines Lebensmittelmarktes vorläufig auf einer behördlichen Internetplattform veröffentlichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren entscheiden. Dass die Mängel zwischenzeitlich beseitigt worden seien, stehe nicht entgegen. Darauf werde in der Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen, so das VG.
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