Ist ein polnischer Richter, der nach der Justizreform von 2017 ernannt wurde, kein "zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht", weil der Landesjustizrat am Ernennungsverfahren beteiligt war? Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Dean Spielmann reicht das allein nicht und rechtfertigt nicht dessen Ausschluss.
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