Wer mithilfe einer Kundenanlage Grundstücke mit Energie versorgt, kann diese an das örtliche Verteilernetz anschließen lassen. Doch was das deutsche Energiewirtschaftsrecht unter den Begriff packt, läuft EU-Recht zuwider. Anlagen mit eigenem Verteilernetz fallen nicht darunter, stellt der BGH nach der Antwort aus Luxemburg jetzt klar.
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