Dem Angeklagten waren schwer kranke Patienten anvertraut – doch laut Urteil spritzte er ihnen überdosierte Beruhigungsmittel. Der Pfleger, der die Taten bestritt, muss nun eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
Mehr lesenDas VG Karlsruhe hat die Klage einer Pflegehilfskraft auf Zahlung einer Corona-Sonderleistung abgewiesen. Die Regelung des Pflegebonusgesetzes sei nur auf Fachkräfte anwendbar, der Staat habe hier unterscheiden dürfen.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat einen Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte heute auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Der inzwischen 27 Jahre alte Deutsche habe "seine Ruhe, seine Bequemlichkeit über das Lebensrecht der Patienten gestellt", heißt es in der Urteilsbegründung.
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