Mittwoch, 3.12.2025
Kostenausgleich für inklusive Schulen: Niedersächsische Regelung verfassungswidrig

Das niedersächsische Gesetz zur Finanzierung inklusiver Schulen ist verfassungswidrig, weil es bestimmte Schulträger beim Kostenausgleich nicht berücksichtigt, so der StGH Niedersachsen. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend für eine verfassungsgemäße Neuregelung sorgen.

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