Weil das Land ihm eine Gebühr für Ausdrucke aus Personalakten berechnete, zog ein Brandenburger Richter durch die Instanzen. Er sah ein grundsätzliches Problem und beantragte schließlich Revisionszulassung. Der Streitwert: 21 Euro.
Mehr lesenWer als Strafverteidiger für seinen inhaftierten Mandanten die Ermittlungsakte einfach kopiert, muss damit rechnen, die Kosten dafür nicht erstattet zu bekommen. Der Ermittlungsrichter am BGH verlangt die Darlegung, zu welchem Zweck welche Aktenteile konkret für den Gefangenen ausgedruckt werden müssen. Ansonsten könne nicht beurteilt werden, ob die Kosten notwendig sind.
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