Ein Kölner Händler wollte Cannabis-Stecklinge verkaufen – schließlich blühten die ja noch nicht. Das VG Köln machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Bereits eingepflanzte Jungpflanzen gelten als Cannabis und unterfallen damit dem Umgangsverbot des KCanG.
Mehr lesenDer Joint vom Vorabend sei Medizin gewesen, jedenfalls laut seinem Online-Arzt, machte ein Fahrer geltend, als er mit einem unzulässigen THC-Gehalt im Blut erwischt wurde. Das AG Hamburg-Wandsbek verhängte dennoch ein Bußgeld und ordnete ein Fahrverbot an. Der "Cannabis-Ausweis" sei keine Verschreibung im Sinne des Gesetzes.
Mehr lesenVor eineinhalb Jahren wurde der Umgang mit Cannabis für Privatpersonen liberalisiert. Jetzt liegt – wie im Konsumcannabisgesetz vorgesehen – eine erste Evaluation zu den Auswirkungen vor. Diese bleibt in ihren Aussagen vage. Immerhin: Einen dringenden Handlungsbedarf zeigt der Zwischenbericht nicht auf.
Mehr lesen