Dienstag, 31.8.2021
Kein nächtlicher Außer-Haus-Verkauf von Alkohol in Koblenzer Altstadt

Die von der Stadt Koblenz gegenüber Gastronomiebetrieben verfügten Verbote, in den Monaten April bis einschließlich Oktober während der Nachtzeit keine alkoholischen Getränke zur Mitnahme zu verkaufen, sind nicht zu beanstanden. Der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol führe zu Ansammlungen von Feiernden und sei damit ursächlich für Lärm und Vermüllung des öffentlichen Raumes, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit zwei Eilbeschlüssen.

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