Bürger haben weder einen Anspruch darauf, dass ihre medizinische Versorgung in einer bestimmten Art und Weise sichergestellt wird, noch auf bestmöglichen Schutz. Das stellt das OVG Lüneburg im Fall eines Mannes klar, der sich gegen die Umwandlung einer Klinik in ein regionales Gesundheitszentrum gewandt hat.
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