Montag, 23.1.2023
Kita-Baukosten: Beteiligung des Jugendamtsträgers zu 40% angemessen

Als "angemessene" Kostenbeteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte ist nach dem Kindertagesstättengesetz in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung (KiTaG a.F.) in der Regel ein Anteil von 40% festzusetzen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

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